Landwirtschaftliche Buchstelle

Der Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde
nachgewiesen haben.
Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung erfordert mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet, da neben theoretischen Kenntnissen insbesondere auch praktische Kenntnisse der Bewerber sowohl in steuerlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht verlangt und geprüft werden.

Unsere Leistungen für Land- und Forstwirte:

Steuerberatung

Buchhaltung

Lohnbuchführung

Jahresabschluss